Einwilligungsvorbehalt
Klassische Banken bieten keine Karten, die den gesetzlichen Schutzauftrag mit der Autonomie der Betreuten vereinen.
Ermöglichen Sie Ihren Klienten sichere Teilhabe am bargeldlosen Zahlungsverkehr – mit voller Kontrolle und minimalem Verwaltungsaufwand.
Das Betreuungswesen steht vor einer strukturellen Versorgungslücke im Zahlungsverkehr.
Klassische Banken bieten keine Karten, die den gesetzlichen Schutzauftrag mit der Autonomie der Betreuten vereinen.
Die aktuelle Praxis mit Barschecks ist ineffizient, zeitaufwändig und für Klienten oft stigmatisierend.
Mit der Abschaffung des Scheckverkehrs Ende 2027 steuert das Betreuungswesen auf eine Versorgungslücke zu.
Bei verschuldeten Klienten verweigern Banken oft die Eröffnung eines separaten Taschengeldkontos.
Existierende Bankkarten bieten kaum Einstellungsmöglichkeiten – keine Händlersperren, keine flexiblen Limits.
Da Betreuer ihren Pflichten mit herkömmlichen Karten nicht nachkommen können, werden diese oft deaktiviert.
Die Budgetkarte vereint gesetzlichen Schutzauftrag und würdevolle Teilhabe – technisch durchgesetzt, sofort wirksam.
Keine Überziehung möglich. Nur verfügbares Guthaben kann ausgegeben werden – maximale Sicherheit.
Monats-, Wochen- und Bargeldlimits sofort anpassbar – auch für einmalige Erhöhungen bei geplanten Einkäufen.
Blockieren Sie Glücksspiel, Online-Shopping oder andere problematische Kategorien per Klick.
Beschränken Sie die Kartennutzung auf bestimmte PLZ-Bereiche – Schutz vor Missbrauch in entfernten Regionen.
Richten Sie Daueraufträge ein oder laden Sie manuell auf – die Bargeldlogistik entfällt komplett.
Verwalten Sie alle Karten per Web oder App – auch aus dem Homeoffice, im Urlaub oder bei Krankheit.
Als Betreuer oder Organisation anmelden – keine Schufa-Prüfung für Klienten erforderlich.
Karte für Klienten anlegen und individuelle Limits sowie Sperren konfigurieren.
Per Überweisung oder Dauerauftrag – das Geld ist sofort auf der Karte verfügbar.
Ihr Klient zahlt selbstständig – innerhalb der von Ihnen gesetzten Grenzen.
Mit dem Wegfall der Scheckzahlung ist ein „Weiter so" keine Option. Dieses Projekt ist nicht nur eine technische Spielerei, sondern eine notwendige Anpassung der Sozialarbeit an die digitale Realität.
Es schließt eine kritische Lücke zwischen dem gesetzlichen Schutzbedürfnis (Einwilligungsvorbehalt) und dem Recht auf Teilhabe.
Jetzt Kontakt aufnehmenLassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden, die Ihren Klienten Teilhabe ermöglicht und Ihren Arbeitsalltag erleichtert.